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OLG München 08.11.1991 23 U 6990/90

Kaufvertragsrecht; | Abweichung von DIN-Normen als Sachmangel

Ob die Nichteinhaltung von DIN- und VDE-Bestimmungen einen Sachmangel darstellt, hängt von den konkreten Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien ab. Die Nichteinhaltung von DIN- und VDE-Bestimmungen führt zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast. Diese betrifft nicht nur die Frage, ob das Fehlen der betreffenden technischen Regeln kausal war für ein eingetretenes Fehlerbild, sondern auch den Umstand, ob die vertragliche Verpflichtung die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen mitumfaßte (, NJW-RR 1992, 1523).

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