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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 288/99 EFG 2004 S. 635

Gesetze: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, AO § 42

Übertragung eines Wohngebäudes unter gleichzeitiger Darlehensabrede zwischen Familienangehörigen

Leitsatz

  1. Der Umstand, dass ein Stpfl. ein Wohngebäude entgeltlich von seiner Mutter erwirbt und diese ihm den gezahlten Kaufpreis darlehenshalber zur Verfügung stellt, beinhaltet keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.

  2. Hält der Darlehensvertrag im Übrigen dem sog. Fremdvergleich stand, so ist ein Missbrauch auch dann nicht gegeben, wenn das Darlehen innerhalb der statistischen Lebenserwartung der Mutter nur anteilig getilgt wird und der Darlehensnehmer den Darlehensgeber beerbt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 518 Nr. 9
EFG 2004 S. 635
EFG 2004 S. 635 Nr. 9
KÖSDI 2004 S. 14198 Nr. 6
MAAAB-17166

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 05.09.2003 - 13 K 288/99

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