1. Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeleistungen verfassungsgemäß2. Ausschluss von Unterhaltsleistungen für Kinder als außergewöhnliche
Belastung verfassungsgemäß
Leitsatz
1. Vorsorgeaufwendungen dienen als Vorsorgemaßnahme für künftige Zeiten nicht der aktuellen Existenzsicherung des Steuerpflichtigen.
Die Beschränkung des Abzugs dieser Aufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG berührt deshalb nicht die Freistellung des Existenzminimums
von der Besteuerung.
2. Der Ausschluss von Unterhaltsleistungen für Kinder, für die ein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht,
vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ist verfassungsgemäß.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 737 EFG 2004 S. 737 Nr. 10 DAAAB-17156
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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 09.12.2003 - 7 K 7067/01
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