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OLG Schleswig 27.04.1992 9 W 64/92

Umsatzsteuer; | Mehrwertsteuer für Versicherungsanwalt im Haftpflichtprozeß (§ 15 UStG 1980)

Das obsiegende Versicherungsunternehmen kann die MwSt, die es an den Rechtsanwalt zu zahlen hat, der es im Haftpflichtprozeß vertreten hat, im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen; es kann diese nämlich nicht als Vorsteuer abziehen (OLG Schleswig, Beschl. v. - 9 W 64/92).

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