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Anwaltsrecht | Zulassung beim Oberlandesgericht
Auch nach dem darf die Zulassung eines Rechtsanwalts beim Oberlandesgericht von einer mindestens fünfjährigen Zulassung bei einem Gericht des ersten Rechtszugs abhängig gemacht werden ( AnwZ (B) 24/03). Für die nach dem beantragte Simultanzulassung eines Rechtsanwalts zum Oberlandesgericht wird eine mindestens fünfjährige Zulassung bei einem Gericht des ersten Rechtszugs vorausgesetzt; ein Ermessensspielraum steht der Zulassungsbehörde nicht zu ( AnwZ (B) 77/03).