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BGH 12.11.2003 VIII ZR 52/03, NWB 12/2004 S. 95

Mietrecht | Mieterhöhung außerhalb der vorgesehenen Mietzinsspanne eines Mietspiegels

Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist dann gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des Mietspiegels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt. Liegt die verlangte Miete dabei oberhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Mietspanne, so ist das Erhöhungsverlangen insoweit unbegründet, als es über den im Mietspiegel ausgewiesenen Höchstbetrag hinausgeht ().

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