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Strafrecht | Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten
Nach dem Urt. des AG Lübeck v. - 75 Ds 720 Js 9029/03 (106/03) (wistra 2004, 77) liegt dann, wenn ein Finanzbeamter von ihm gefertigte falsche Steuererklärungen Dritter selbst veranlagt, regelmäßig ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AO (in Tateinheit mit Untreue) vor. Auf die Höhe der konkreten Verkürzungsbeträge kommt es dabei nicht an.