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Unterhaltsrecht | Fortführung der Hausmannrechtsprechung zum Kindesunterhalt
Ist eine geschiedene Ehefrau ihrem Kind aus erster Ehe barunterhaltspflichtig, kommt eine Kontrollberechnung anhand des bei einem hypothetischen Rollentausch erzielbaren Erwerbseinkommens nicht in Betracht, wenn ein solcher Rollentausch tatsächlich nicht stattgefunden hat, weil die Ehefrau wie schon zuvor in ihrer ersten Ehe die Führung des Haushalts und die Betreuung der Kinder übernommen hat (; Fortführung der bisherigen Hausmannrechtsprechung, zuletzt , NWB EN-Nr. 440/2001).