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Der Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht
I. Einleitung
Wir sind in der Keimzelle Europa längst nicht mehr allein. Die Europäische Gemeinschaft ist auf Wachstumskurs. Auch wenn es den Euro erst in 12 Mitgliedstaaten gibt: Zurzeit sind 25 europäische Regierungen dabei, eine gemeinsame Verfassung auf den Weg zu bringen. Dieses „Europa„ wird mit zunehmender Zahl von Akteuren gewiss nicht einfacher. Der europäische Gedanke ist in so vielen Ländern nur schwer in richtige Bahnen zu lenken. Dazu sind die Ausgangsvoraussetzungen einfach zu unterschiedlich. Es gibt reiche und arme EU-Staaten. Es gibt Mitglieder mit jahrzehntelanger freiheitlich demokratischer Grundordnung und Länder, die erst langsam aus der Mangeldiktatur des Kommunismus herauswachsen. Mit neuen Einflüssen aus neuen Kulturkreisen werden sich auch Gesetzgebung und Rechtsprechung der Gemeinschaft ändern und fortentwickeln. Dabei nimmt der EuGH eine zentrale Rolle ein. Er hat schon bisher nationales Arbeitsrecht häufig auf den Kopf gestellt. Und das wird er – bei allem Respekt vor der Idee des gemeinsamen Europas – auch in Zukunft tun, vielleicht sogar noch stärker.
II. Das europäische Arbeitsrecht
Das nationale „Arbeitsge...