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Aktuelle Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung
StÄndG 2003 und HBeglG 2004
Nachfolgend werden alle Änderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung, die sich durch das Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003) v. (BGBl 2003 I S. 2645; BStBl 2003 I S. 710) und durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v. (BGBl 2003 I S. 3076; BStBl 2004 I S. 120) ergeben, unter Berücksichtigung der Ausführungen im (BStBl 2004 I S. 173) ausführlich dargestellt und erläutert. Die Darstellung erfolgt in der Reihenfolge der geänderten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes.
I. Verringerung von Höchstbeträgen, Freibeträgen und Freigrenzen
Durch die Umsetzung der Vorschläge der Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Roland Koch und Peer Steinbrück, zum Abbau steuerrechtlicher Vergünstigungen – der sog. „Koch/Steinbrück-Liste„ – im Rahmen des HBeglG 2004 wurde eine Vielzahl von Vorschriften geändert, die Höchstbeträge, Freibeträge und Freigrenzen enthalten. Diese Änderungen sind erstmals bei dem laufenden Arbeitslohn zu berücksichtigen, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, sowie bei sonstigen Bezügen, die nach dem zufließen (§ 52 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG). Folgende Vorschriften mit lohnsteuerlichem Bezug sind hiervon betroffen:
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Bezeichnung der steuerlichen
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