Haftung für nicht nach
§ 51 UStDV
abgeführte Steuer bei gleichzeitiger Versagung des Vorsteuerabzugs
ernstlich zweifelhaft
Grundsatz der Neutralität der
Mehrwertsteuer
Aussetzung der Vollziehung
(Haftungsbescheid)
Leitsatz
Im Hinblick auf den Grundsatz der
Neutralität der Mehrwertsteuer ist ernstlich zweifelhaft, ob ein
Unternehmer für die von ihm nicht angemeldete und abgeführte
Umsatzsteuer eines ausländischen Unternehmers haftet, wenn das Finanzamt
ihm gleichzeitig den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Eingangsrechnungen
versagt hat und die Umsatzsteuer danach für ihn eine endgültige
Belastung darstellt.
Fundstelle(n): GAAAB-16974
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Sächsisches FG, Beschluss v. 10.04.2003 - 1 V 2236/02