1. Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 AO2. Schätzung von Betriebsausgaben3. Steuerrückstellungen
für Nachforderungen auf Grund einer Fahndungsprüfung
Leitsatz
1. Ein erfolgloses Verlangen der Finanzbehörde den Empfänger von Betriebsausgaben genau zu benennen stellt die notwendige
Voraussetzung für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs dar.
2. Zu den Voraussetzungen für die Schätzung von nicht nachgewiesenen Betriebsausgaben.
3. Die auf Grund einer Fahndungsprüfung drohenden Steuernachzahlungen sind nicht in Form von Rückstellungen an den Bilanzstichtagen
zu berücksichtigen, die vor dem Beginn der Fahndungsprüfung liegen.
Fundstelle(n): XAAAB-16964
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.12.2003 - V 185/2002
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