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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 249/00

Gesetze: AO § 227, AO § 240 Abs. 3

Erlass von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

Leitsatz

Bei regelmäßiger Ausnutzung der Schonfrist nach § 240 Abs. 3 AO ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Hauptzollamt einen Antrag des Schuldners auf Erlass von Säumniszuschlägen ablehnt, obgleich dieser die Schonfrist erstmals versäumt hat; es kommt nicht darauf an, ob die Säumnis entschuldbar war oder nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAB-16950

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 22.10.2003 - IV 249/00

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