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IWB 5/2004 S. 831

Österreich | Beteiligung österreichischer Privatstiftung an deutscher GmbH

Ist eine österreichische Privatstiftung an einer deutschen GmbH beteiligt, dann unterliegt sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftbesteuerung, wenn sie aufgrund eines DBA eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung liegt darin, dass ausländische Staaten nicht aufgrund eines DBA zur Aufgabe ihrer Besteuerungsrechte genötigt werden sollten, wenn die Dividenden in Österreich sodann ohnedies von der Besteuerung freigestellt werden. Eine österreichische Privatstiftung fällt kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff „Gesellschaft„ i. S. des Art. 3 Abs. 1 lit. e des DBA-Deutschland. Deutschland ist daher aufgrund des ...

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