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BGH 15.01.2004 IX ZB 96/03, NWB 11/2004 S. 88

Insolvenzverwaltung | verfassungswidrige Mindestvergütung des Insolvenzverwalters und des Treuhänders

Die Regelungen der Mindestvergütung für Insolvenzverwalter und Treuhänder (Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung v. , BGBl 1998 I S. 2205) sind seit dem verfassungswidrig und vom Bundesministerium der Justiz durch Änderung der Vergütungsverordnung neu festzusetzen. Geschieht dies nicht bis zum , werden die Gerichte die angemessene Mindestvergütung festlegen. Insolvenzverwaltern und Treuhändern muss künftig für ihre Tätigkeit auch in massenlosen Verfahren eine auskömmliche Vergütung zuerkannt werden ( und 46/03).

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