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Einkommensteuer | entschädigungsloser Übergang des in Ausübung eines Erbbaurechts errichteten Gebäudes als zusätzliches Nutzungsentgelt (§§ 5 , 15 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrags entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten über, führt dies beim Erbbauverpflichteten zu einer zusätzlichen Vergütung für die vorangegangene Nutzungsüberlassung. (2) Ist der Erbbauverpflichtete Mitunternehmer der erbbauberechtigten PersGes, handelt es sich bei dem zusätzlichen Nutzungsentgelt um eine Sondervergütung i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. (3) Sondervergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Gesellschaft. Ist die Gesellschafterin ihrerseits eine gewerblich tätige PersGes (Obergesellschaft), so geht ...