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Einkommensteuer | Aktien einer Zuckerfabrik als notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs (§ 4 Abs. 1 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aktien einer Zuckerfabrik sind auch dann dem notwendigen BV eines luf Betriebs zuzuordnen, wenn mit dem Aktienbesitz satzungsgemäß eine Anbau- und Lieferverpflichtung verbunden ist, die bereits vor Einführung der Europäischen Zuckermarktordnung nicht beachtet wurde, und wenn den Lieferbeziehungen im Streitjahr eine Branchenvereinbarung i. S. der VO (EWG) Nr. 206/68 zugrunde lag. (2) Während die Zuordnung eines WG zum gewillkürten BV eines Widmungsakts bedarf, der in aller Regel in der Bilanzierung des WG gesehen wird, sind WG des notwendigen BV ohne Rücksicht auf ihre buchmäßige Behandlung dem BV zuzuordnen. Ohne Änderung ihrer konkreten Verwendung kann der Stpfl. solche WG auch nicht durch einen Willensents...