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FG Köln Urteil v. - 4 K 4199/99 EFG 2004 S. 555

Gesetze: EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1

Gewinnermittlung:

Wechsel der Gewinnermittlung von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich

Leitsatz

1) Das Wahlrecht der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung oder durch Betriebsvermögensvergleich wird durch tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung ausgeübt.

2) Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart darf nicht ohne ausreichenden Grund willkürlich erfolgen.

3) Der Übergang von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich ist nur zu Beginn des Wirtschaftsjahres zulässig. Voraussetzung ist eine zeitnah zu Beginn des Wirtschaftsjahres erstellte Eröffnungsbilanz und die Einrichtung entsprechender Bestandskonten im laufenden Jahr.

4) Nicht angefochtene Feststellungen eines einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheids erwachsen in Teilbestandskraft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 555
EFG 2004 S. 555 Nr. 8
KAAAB-16776

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FG Köln, Urteil v. 15.10.2003 - 4 K 4199/99

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