Keine Anwendung des Splittingtarifs auf die Lebenspartnerschaft
nach dem LPartG
lebenspartnerschaftliche Unterhaltsleistungen
als außergewöhnliche Belastung und Abzugsbegrenzung nach
§ 33a EStG
2001
Einkommensteuer 2001
Leitsatz
1. Die Besteuerung der Partner einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Grundtarif des
§ 32a Abs. 1 EStG
verfassungsgemäß.
2.Ob die für
außergewöhnliche Belastungen geltende Abzugsbegrenzung des auf
lebenspartnerschaftliche Unterhaltsleistungen grundsätzlich anwendbaren
§ 33a Abs. 1 Satz 4
EStG 2001 verfassungsgemäß ist, ist ohne
Belang, wenn der lebenspartnerschaftliche Leistungsempfänger über
Einkünfte verfügt, die seinen angemessenen Lebensunterhalt
offenkundig sicherstellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 568 EFG 2004 S. 568 Nr. 8 NJW 2006 S. 3312 Nr. 45 WAAAB-16772
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FG des Saarlandes, Urteil v. 21.01.2004 - 1 K 466/02
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