1. Im Abrechnungsverfahren über
die Entstehung und Höhe von Säumniszuschlägen ist auch zu
prüfen, ob die bereits entstandenen Säumniszuschläge im
Aussetzungsverfahren gegen den Schätzungsbescheid aufzuheben gewesen
wären, weil erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
Bescheides bestanden haben.
2. Die freie, griffweise
Schätzung des Umsatzes und Gewinns ist unzulässig, wenn sich aus den
Akten die entsprechenden, erklärten und veranlagten Daten der Vorjahre und
die Umsatzsteuervoranmeldungen des Schätzungsjahres ergeben. .
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 699 EFG 2004 S. 699 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2005 S. 3635 FAAAB-16769
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FG des Saarlandes, Urteil v. 21.01.2004 - 1 K 144/03
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