Abzinsung des gestundeten Steuerbetrags bei Berechnung des
Ablösebetrags nach
§ 25 ErbStG
Stichtagsprinzip
Schenkungsteuer
Leitsatz
1. Bei der in
§ 14 BewG in Bezug genommenen Anlage
9 handelt es sich um eine bewertungsrechtliche Sonderregelung, die nicht zu
Lasten des Steuerbürgers auf andere Fälle ausgedehnt werden darf.
2. In
§ 12 Abs. 1 ErbStG
fehlt eine gesetzliche Verweisung auf die der Anlage 9 zu
§ 14 BewG zugrunde liegende
Sterbetafel für die Bundesrepublik Deutschland 1986/88. Aufgrund des
Stichtagsprinzips ist daher bei einer Schenkung unter
Nießbrauchsvorbehalt für Zwecke der Berechnung des
Ablösebetrages der gemäß
§ 25 ErbStG gestundeten Steuer die
voraussichtliche Lebenserwartung der nießbrauchsberechtigten Person
anhand der jeweils letzten Sterbetafel des statistischen Bundesamtes zu
ermitteln, deren Erhebungszeitraum dem Stichtag vorausgeht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 712 Nr. 12 EFG 2004 S. 663 EFG 2004 S. 663 Nr. 9 KÖSDI 2004 S. 14209 Nr. 6 HAAAB-16764
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