Supervisionskurs einer Beratungslehrerin als
Werbungskosten
Einkommensteuer 2000
Leitsatz
1. Die Teilnahme eines
Beratungslehrers an einem in Form von Gruppensitzungen abgehaltenen
Supervisionskurs, der nach der Lehrgangsbeschreibung das Ziel verfolgt,
Menschen in sozialen Berufen Unterstützung und Hilfestellung bei der
Bewältigung von Konfliktsituationen und Problemen in ihrem beruflichen
Umfeld zu geben, und Menschen in Führungspositionen gruppendynamische
Zusammenhänge zu vermitteln, um dadurch den Umgang mit Mitarbeitern zu
verbessern und anders mit schwierigen Situationen umgehen zu können, ist
nahezu ausschließlich beruflich veranlasst, da die Tätigkeit als
Beratungslehrer hohe Anforderungen an soziale, psychologische und
zwischenmenschliche Kompetenzen stellt.
2. Unter dem Gesichtspunkt der
steuerlichen Abzugsfähigkeit entstandener Aufwendungen ist unerheblich, ob
sich der Steuerpflichtige für von seinem Arbeitgeber angebotene
Fortbildungsmaßnahmen, oder für vergleichbare
Fortbildungsmaßnahmen Dritter entscheidet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 646 EFG 2004 S. 646 Nr. 9 XAAAB-16763
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