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FG München Urteil v. - 12 K 4205/02 EFG 2004 S. 682

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 S. 1, AuslG § 1 Abs. 2, AuslG § 15, AuslG § 27, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 116 Abs. 1

Kindergeldanspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltserlaubnis

Leitsatz

1. Ein rechtskräftig nicht als Spätaussiedler anerkannter kasachischer Staatsangehöriger, der nicht über eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis i.S. von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG, sondern nur über eine befristete Aufenthaltsbefugnis verfügt, hat keinen Kindergeldanspruch.

2. Die Differenzierung in § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG danach, ob ein Aufenthalt in der Bundesrepublik als dauerhaft anerkannt ist oder nicht, ist verfassungskonform.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 682
EFG 2004 S. 682 Nr. 9
WAAAB-16759

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FG München, Urteil v. 23.07.2003 - 12 K 4205/02

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