Kein Vorsteuerabzug aus nicht vorgelegten Rechnungen
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer)
Leitsatz
1. Im Aussetzungsverfahren hat der
den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die den Vorsteuerabzug
begründenden Tatsachen glaubhaft zu machen.
2. Fehlt es an der Glaubhaftmachung
der den Vorsteuerabzug begründenden materiell-rechtlichen Voraussetzung
der Rechnung im Sinne des
§ 14 Abs. 1 Satz 2
UStG, so kann, weil von der Verwirklichung des
Tatbestandes nicht ausgegangen werden kann, der Mangel der fehlenden Rechnung
nicht durch eine Schätzung der Rechnungsbeträge behoben werden.
Fundstelle(n): IAAAB-16755
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Sächsisches FG, Beschluss v. 04.06.2003 - 5 V 2392/02