Unternehmereigenschaft einer
Arbeitsförderungsgesellschaft
Abgrenzung von Entgelt und
echtem Zuschuss
Vorsteuerabzug
Umsatzsteuer
1993
Leitsatz
1. Die Abgrenzung zwischen Entgelt
und echtem Zuschuss wird nach der Person des Bedachten und dem Förderziel
vorgenommen. Finanzierungsbeiträge, die eine
Arbeitsförderungsgesellschaft vom Arbeitsamt für die
Durchführung von Arbeitsförderungsmaßnahmen erhält,
stellen danach einen echten Zuschuss und kein Entgelt von Dritter Seite
für die dem Maßnahmeempfänger gegenüber unentgeltlich
erbrachte Leistung dar, wenn die Zahlung des Arbeitsamtes zur Förderung
der Gesellschaft im öffentlichen Interesse erbracht wird, ohne dass der
Maßnahmeempfänger auf die Zahlung einen Anspruch hat.
2. Der
Arbeitsförderungsgesellschaft fehlt hinsichtlich der unentgeltlich
durchgeführten Maßnahmen die Unternehmereigenschaft, so dass sie
nicht zum Abzug derjenigen Vorsteuerbeträge berechtigt ist, die im
Zusammenhang mit der Durchführung dieser Maßnahmen angefallen sind.
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