Kürzung des Vorsteuerabzugs im Schätzungswege bei
Verweigerung der Mitwirkung durch den Steuerpflichtigen
Umsatzsteuer 1994
Leitsatz
Verweigert der Steuerpflichtige die
Mitwirkung bei der Zuordnung der mehrwertsteuerbelasteten Eingangsumsätze
zu den steuerpflichtigen und den steuerfreien Ausgangsumsätzen, so hat das
Finanzamt die abziehbaren Vorsteuerbeträge im Wege der Schätzung zu
ermitteln. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich das Finanzamt insoweit
mangels anderer Anhaltspunkte und eines entsprechenden Vortrags des
Steuerpflichtigen an dem Verhältnis der steuerpflichtigen zu den
steuerfreien Umsätzen orientiert.
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