Unzulässigkeit der Klage wegen Nichtvorlage der
Prozessvollmacht trotz Setzung einer Ausschlussfrist zur Einreichung
Haftung für Umsatzsteuer
Leitsatz
Hat der Bevollmächtigte trotz
Setzung einer Ausschlussfrist die angeforderte Prozessvollmacht nicht
eingereicht, ist auch nach Inkrafttreten des 2. FGOÄndG die
Berücksichtigung des Mangels der Vollmacht – mit der Folge der
Verwerfung der Klage als unzulässig – nicht ermessensfehlerhaft,
wenn der Bevollmächtigte schon im Einspruchsverfahren ohne
Vollmachtsvorlage tätig geworden ist und deswegen Zweifel an seiner
Bevollmächtigung bestehen.
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