Umsatzsteuerpflicht der Leistungen des nicht nach außen
auftretenden, an einer Gewinngemeinschaft Beteiligten im Zusammenhang mit der
Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks
Innengesellschaft
Umsatzsteuer 1996
Leitsatz
1. Betätigt sich ein einzelner
Gesellschafter im Rahmen einer Gewinngemeinschaft nicht nach außen im
eigenen Namen, sondern wird er auf einer anderen Wirtschaftsstufe – sei
es durch Vorleistungen oder nachgeschaltet durch die Vermittlung der von einem
Mitgesellschafter nach außen erbrachten Leistungen – tätig und
wird er hierfür am Gewinn eines anderen Gesellschafters beteiligt, so
erbringt er an diesen eine umsatzsteuerpflichtige Leistung (hier: Leistungen
für Grundstücksgeschäft eines Dritten; Abgrenzung zur
Gewinnpoolung). Entgelt ist dabei der von dem anderen Gesellschafter erhaltene
Gewinnanteil.
2. Zu den Voraussetzungen und zur
umsatzsteuerlichen Behandlung einer Innengesellschaft.
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