Rechnungsberichtigung bei nach
§ 14 Abs. 3 UStG
geschuldeter Umsatzsteuer
Umsatzsteuer 1998
Leitsatz
1. Hat der Unternehmer im Jahr 1998
Rechnungen mit Steuerausweis ausgestellt, obwohl er die darin bezeichneten
Leistungen den Rechnungsnehmern gegenüber nicht ausgeführt hat,
schuldet er diese Umsatzsteuer auch dann nach § 14 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt.
UStG, wenn er die Originalrechnungen
später zurück erhält und berichtigt und es nachweislich zu
keinem Steuerausfall gekommen ist.
2. Solange der Gesetzgeber die
verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung
berichtigter Rechnungen in Fällen des
§ 14 Abs. 3 UStG
noch nicht geschaffen hat, kommt in dem unter 1. geschilderten Fall nur die
Durchführung eines Billigkeitsverfahrens in Betracht, um dem
Berichtigungsgebot gemäß der EuGH-Rechtsprechung nachzukommen.
Fundstelle(n): TAAAB-16747
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Sächsisches FG, Urteil v. 11.01.2002 - 1 K 1749/00
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