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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 1749/00

Gesetze: UStG § 14 Abs. 3 S. 2 Alt. 2 Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. cAO § 163AO § 227

Rechnungsberichtigung bei nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeter Umsatzsteuer

Umsatzsteuer 1998

Leitsatz

1. Hat der Unternehmer im Jahr 1998 Rechnungen mit Steuerausweis ausgestellt, obwohl er die darin bezeichneten Leistungen den Rechnungsnehmern gegenüber nicht ausgeführt hat, schuldet er diese Umsatzsteuer auch dann nach § 14 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. UStG, wenn er die Originalrechnungen später zurück erhält und berichtigt und es nachweislich zu keinem Steuerausfall gekommen ist.

2. Solange der Gesetzgeber die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung berichtigter Rechnungen in Fällen des § 14 Abs. 3 UStG noch nicht geschaffen hat, kommt in dem unter 1. geschilderten Fall nur die Durchführung eines Billigkeitsverfahrens in Betracht, um dem Berichtigungsgebot gemäß der EuGH-Rechtsprechung nachzukommen.

Fundstelle(n):
TAAAB-16747

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Sächsisches FG, Urteil v. 11.01.2002 - 1 K 1749/00

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