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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 294/00 EFG 2004 S. 652

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4, AO § 175 Abs. 1 Satz 1

Übertragung wesentlicher Beteiligung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge mit nachfolgendem Nießbrauchsverzicht gegen Einmalzahlung

Leitsatz

  1. Überträgt ein Stpfl. unentgeltlich im Wege vorweggenommener Erbfolge GmbH-Anteile an seine Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs an den übertragenen Anteilen, so führt die nachfolgende Ablösung des Nießbrauchs gegen eine Einmalzahlung nicht dazu, dass – im Zeitpunkt der Ablösung oder mit steuerlicher Rückwirkung – der Veräußerungstatbestand des § 17 EStG erfüllt ist.

  2. Die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgte Übertragung der GmbH-Anteile ist keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG, sondern eine unentgeltliche Vermögensübertragung, bei der der vorbehaltene Nießbrauch das übertragene Vermögen von vornherein vermindert.

  3. Bei dem Verzicht auf den Nießbrauch gegen Einmalzahlung handelt es sich um ein eigenständiges Rechtsgeschäft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 761 Nr. 13
EFG 2004 S. 652
EFG 2004 S. 652 Nr. 9
KÖSDI 2004 S. 14198 Nr. 6
KÖSDI 2004 S. 14240 Nr. 7
GAAAB-16692

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.12.2003 - 10 K 294/00

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