Oberfinanzdirektion Koblenz - S 2295 A

§ 32b EStG; Progressionsvorbehalt bei nur zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht

Mit und vom wurde bereits auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren mit dem Az.: I R 19/03 (vorhergehend , EFG 2003 S. 857) hingewiesen.

Zwischenzeitlich hat der BFH über das Revisionsverfahren mit Urteil vom entschieden. Mit seiner Entscheidung hat der BFH die , BStBl 2003 II S. 302 und vom  – I R 40/01, BStBl 2002 II S. 660 bestätigt und folgende Aussage getroffen:

„Verzieht ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Kalenderjahres vom Ausland ins Inland, so sind seine in diesem Kalenderjahr vor dem Zuzug erzielten Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.„

A – St 32 1/St 53 3 ist damit weiterhin uneingeschränkt anzuwenden.

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 2295 A

Fundstelle(n):
LAAAB-16527