Zur beruflichen Veranlassung einer Zimmeranmietung
Einkommensteuer 1995 und 1996
Leitsatz
Mietet eine Schauspielerin, die
aufgrund lediglich wenige Tage dauernder Engagements Einkünfte aus
nichtselbständiger bezieht, ein Zimmer in Berlin an, um, wie sie sagt, bei
den Engagements vor Ort präsent zu sein und sich besser als in einem
Hotelzimmer auf die schauspielerische Tätigkeit (Produktion von
Fernsehserien) vorbereiten zu können, können die Mietaufwendungen im
Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abziehbar sein. Die berufliche
Veranlassung der Begründung der doppelten Haushaltsführung ist
allerdings detailliert nachzuweisen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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