1. Der Erwerb von Carving-Ski durch
einen Sportlehrer (Realschullehrer) führt auch dann nicht zu abziehbaren
Werbungskosten, wenn ein zweites Paar Alpinski zur privaten Nutzung zur
Verfügung steht.
2. Bei einem Skianzug mit eingebauter
Tasche zur Aufnahme eines Funkgerätes handelt es sich auch dann nicht um
typische Berufskleidung i.S. des
§ 9 Abs. 1 Satz 3
Nr. 6 EStG, wenn dieser zunächst im Rahmen der
Durchführung eines beruflich veranlassten Schulskikurses eingesetzt wird.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1206 EFG 2004 S. 1206 Nr. 16 EFG 2004 S. 17 Nr. 8 RAAAB-16444
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