Fehlende Einnahmeerzielungsabsicht bei unbebautem
Grundstück
Einkommensteuer 1992, 1994, 1995
Leitsatz
1. Voraussetzung für die
Anerkennung vorab entstandener Werbungskosten in Bezug auf ein unbebautes
Grundstück ist, dass sich anhand objektiver Umstände eine konkrete
Bebauungs- und Vermietungsabsicht erkennen lässt.
2. Eine solche kann nicht angenommen
werden, wenn über viele Jahre hinweg mit Baumaßnahmen nicht begonnen
wird und in dieser Zeit immer wieder andere Gründe für weitere
Verzögerungen angeführt werden, z.B., dass vor der Pensionierung des
Steuerpflichtigen keine Zeit für die Verwirklichung des Bauvorhabens
bleibe.
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