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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 5000/00 E

Gesetze: EStG § 9b Abs. 1 Satz 1, EStG § 9b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, EStG § 9b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, UStG § 15 Abs. 1b

Nichtabziehbare, hälftige Vorsteuer nach § 15 Abs. 1b UStG keine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe, sondern Anschaffungskosten

Leitsatz

Die gemäß § 15 Abs. 1b UStG nicht abziehbare hälftige Vorsteuer aus dem Erwerb eines dem Unternehmen zugeordneten und teilweise zu privaten Zwecken genutzten Pkw gehört ertragsteuerlich zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts. Die auf die Höhe der zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätze abstellende Ausnahmeregelung des § 9b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG findet auf wirtschaftsgutbezogene Vorsteuerabzugsbeschränkungen keine Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 640 Nr. 11
UAAAB-16417

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.10.2003 - 14 K 5000/00 E

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