Fahrtkosten eines Lehrers anlässlich eines Kollegiumsausfluges keine Werbungskosten
Leitsatz
Aufwendungen für die nicht als Dienstpflicht ausgestaltete Teilnahme an einem Kollegiumsausflug gehören wegen ihrer nicht
unwesentlichen privaten Mitveranlassung auch dann zu den nicht als Werbungskosten abziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn
die Veranstaltung einem vielfältig in Personalvertretungsgremien tätigen und nur noch einmal wöchentlich unterrichtenden Lehrer
die Möglichkeit bietet, Informationen und Anregungen für seine Delegiertentätigkeit aufzunehmen.
Auf die Frage des überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Dienstherrn kommt es insoweit nicht an.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 645 EFG 2004 S. 645 Nr. 9 WAAAB-16412
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.01.2004 - 10 K 2335/00 E
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