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BBK Nr. 4 vom Seite 185 Fach 30 Seite 1498

Darstellung des Anlagevermögens durch den Anlagespiegel

von Prof. Dr. Hartmut Bieg, Saarbrücken
Kernaussagen

Gem. § 268 Abs. 2 HGB ist entweder in der Bilanz oder im Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens und der Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs darzustellen. Durch die Bruttodarstellung, d. h. ausgehend von den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ist somit das in der Unternehmung gebundene Kapital ersichtlich.


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Kurzgliederung

I.
Aufbau des Anlagespiegels
III.
Darstellung der Sachverhalte im Anlagespiegel
II.
Aufgaben und Sachverhalte

I. Aufbau des Anlagespiegels

Nach § 268 Abs. 2 HGB muss die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie des Postens „Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs“ in der Bilanz oder im Anhang in Form eines Anlagespiegels dargestellt werden. Danach sind die gesamten Anschaffungs und Herstellungskosten, die Zugänge, die Abgänge, die Umbuchungen und die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe sowie die Zuschreibungen des Geschäftsjahres gesondert aufzuführen. Darüber hinaus sind die Abschreibungen des Geschäftsjahres jeweils bezogen auf den betreffenden Posten entweder in der Bilanz oder im Anhang zu vermerken.

Abb. 1: Möglicher Aufbau eines Anlagespiegels


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Spalte
 
Bezeichnung
(1)
 
Historische Anschaffungs- oder...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

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