Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Anhang als Teil des Jahresabschlusses – Checkliste für die Aufstellung –
KernaussagenKapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sind gem. § 264 Abs. 2 i. V. mit § 264a HGB zur Aufstellung eines Anhangs als Bestandteil des Jahresabschlusses verpflichtet. Je nach Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens bestehen ggf. Aufstellungserleichterungen. Die folgende Checkliste stellt die insbesondere für mittelständische Unternehmen relevanten Angaben systematisch zusammen und ermöglicht so eine strukturierte Anhangerstellung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Einführung | IV. | Erläuterungen
ausgewählter Anhangangaben | |
II. | Zweck, Umfang und Form des
Anhangs | • | Organbezüge | |
• | Beteiligungen | |||
III. | Checkliste zur Erstellung
des Anhangs | V. | Anhang nach IAS |
I. Einführung
Gem. § 264 Abs. 1 HGB haben alle KapGes neben einer Bilanz und einer GuV auch einen Anhang aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht somit zwingend aus den gleichberechtigten Bestandteilen Bilanz, GuV sowie dem Anhang. Der Inhalt und die Pflichtangaben des Anhangs ergeben sich u. a. aus den §§ 284 bis 286 HGB. Für kleine und mittelgroße KapGes im Sinne der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 bzw. Abs. 2 HGB bestehen gem. § 274a und § 288 HGB Aufstellungserleichterungen, da auf den Ausweis bestimmter Einzel...