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Umsatzsteuer | Änderung des § 3 Abs. 11 UStG und Einführung der sog. Dienstleistungskommission
Durch das Steueränderungsgesetz 2003 ist § 3 Abs. 11 UStG geändert worden. Diese Änderung ist am in Kraft getreten (Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003). Die Neufassung von § 3 Abs. 11 UStG regelt die sog. Leistungseinkaufs- und Leistungsverkaufskommission in gleicher Weise, also unabhängig davon, ob die Erbringung einer sonstigen Leistung oder ihr Beschaffen in Auftrag gegeben wird und unabhängig vom Leistungsinhalt. Das zu der Änderung des § 3 Abs. 11 UStG und Einführung der sog. Dienstleistungskommission Stellung genommen. Zur Verdeutlichung wurden mehrere Beispiele angeführt. Die Grundsätze zur Leistungsverkaufskommission können – entgegen den Ausführungen in Absch. 32 UStR – bei allen noch nicht unanfechtbaren Steuerfestsetzungen uneingeschränkt berücksichtigt werden; nach Eintritt der...