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BFH 19.11.2003 I R 88/02, NWB 9/2004 S. 68

Gewerbesteuer | keine wirtschaftliche Eingliederung mangels eigengewerblicher Tätigkeit des Organträgers (§ 2 Abs. 2 Satz 2, § 4 GewStG 1984)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern ebenso wie aufgrund einer Gewinnausschüttung den Gewerbeertrag im Organkreis nicht (Bestätigung des Senatsurt. v. - I R 10/93, BStBl 1994 II S. 768). (2) Veräußert das beherrschte Unternehmen wesentliche WG oder seinen Betrieb und geht es nach der Veräußerung keiner eigengewerblichen Tätigkeit mehr nach, mit der es den Zweck des herrschenden Unternehmens fördern kann, kann es an den Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung i. S. von § 14 Nr. 2 KStG a. F. fehlen (Bestätigung des Senatsurt. v. - I R 111/97, BFH/NV 2000 S. 896). (3) Die Aufhebung eines GewSt-Messbescheids kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen FA erlassen worden ist (...BStBl 1985 II S. 607BGBl 1999 I S. 402

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