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Solidaritätszuschlag | keine Festsetzung eines negativen Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer
Wie der entschieden hat, ist der SolZ zur KSt auch dann nicht auf einen negativen Betrag festzusetzen, wenn die festgesetzte KSt infolge der gem. § 27 Abs. 1 KStG 1999 hergestellten Ausschüttungsbelastung negativ ist. – Anmerkung: Die Entscheidung ist nur für die KSt nach dem Anrechnungsverfahren von Bedeutung.