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Abgabenordnung | Bescheidänderung nach einer rechtmäßigen Präklusion (§ 364b AO)
An der bisherigen Auffassung, nach der im Anschluss an eine rechtmäßige Fristsetzung gem. § 364b AO der angefochtene Bescheid in einem Klageverfahren nicht nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO geändert werden darf, wird im Hinblick auf die nahezu einhellige Auffassung in der Rspr. der FG zur Abhilfebefugnis bzw. Abhilfeverpflichtung nicht länger festgehalten. Die FinBeh kann trotz einer rechtmäßigen Fristsetzung in einem nachfolgenden Klageverfahren einen Abhilfebescheid gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erlassen ().