Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 357 - S 3804 - 004

§ 5 ErbStG; Wertsteigerungen infolge des Kaufkraftschwunds bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG;

, BStBl 2003 I S. 330

Das  IV C 2 – S 3804 – 3/03 – (BStBl 2003 I S. 555) eine aktualisierte Zusammenstellung der Verbraucherpreisindizes für Deutschland, Stand , bekannt gegeben.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die neuen Indexzahlen im Rahmen der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung bei der erstmaligen Veranlagung (Steuerfestsetzung) aller offenen Erwerbsfälle und auch der späteren Änderungen dieser Festsetzungen anzuwenden. Wird dagegen eine Steuerfestsetzung geändert, bei der im Rahmen der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung mit den früheren Indexzahlen gerechnet worden ist, sind diese Indexzahlen auch bei Änderungsveranlagungen anzuwenden.

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - VI 357 - S 3804 - 004

Fundstelle(n):
PAAAB-16287