Entfernungspauschale bei Fahrten eines Maurer-Lehrlings zum
Betrieb und Weiterbeförderung per Sammeltransport zu ständig
wechselnden Einsatzstellen
Kindergeld von April 2001 bis
Dezember 2001 für M.
Leitsatz
1. Fährt ein Bauarbeiter selbst
zum Firmensitz des Arbeitgebers und wird er von dort jeweils mittels
Sammelbeförderung in einem firmeneigenen Fahrzeug zur jeweiligen Baustelle
gebracht, kann er die Entfernungspauschale nur für die eigenen Fahrten zum
Betrieb, nicht aber für die Fahrten vom Betrieb zu den Baustellen als
ständig wechselnden Einsatzstellen geltend machen (hier: bei der
Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge eines
volljährigen Maurer-Lehrlings).
2. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
EStG betrifft nur die Fahrten zwischen
Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, nicht also Fahrten zu
ständig wechselnden Einsatzstellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 561 EFG 2004 S. 561 Nr. 8 SAAAB-16234
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