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FG München Urteil v. - 9 K 327/03 EFG 2004 S. 561

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Entfernungspauschale bei Fahrten eines Maurer-Lehrlings zum Betrieb und Weiterbeförderung per Sammeltransport zu ständig wechselnden Einsatzstellen

Kindergeld von April 2001 bis Dezember 2001 für M.

Leitsatz

1. Fährt ein Bauarbeiter selbst zum Firmensitz des Arbeitgebers und wird er von dort jeweils mittels Sammelbeförderung in einem firmeneigenen Fahrzeug zur jeweiligen Baustelle gebracht, kann er die Entfernungspauschale nur für die eigenen Fahrten zum Betrieb, nicht aber für die Fahrten vom Betrieb zu den Baustellen als ständig wechselnden Einsatzstellen geltend machen (hier: bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Maurer-Lehrlings).

2. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG betrifft nur die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, nicht also Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 561
EFG 2004 S. 561 Nr. 8
SAAAB-16234

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FG München, Urteil v. 10.12.2003 - 9 K 327/03

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