Buchwertfortführung bei Übertragung eines Teils eines
Mitunternehmeranteils und des dazugehörigen Sonderbetriebsvermögens
im Abstand von sechs Jahren
Leitsatz
1. Besteht zwischen einer GbR und
einer GmbH, deren Anteile jeweils hälftig von zwei beherrschenden
Gesellschaftern gehalten werden, eine Betriebsaufspaltung und
überträgt einer der Gesellschafter zunächst nur Teile seiner
GmbH-Anteile auf seine Kinder und verzögert sich die dabei schon
schriftlich geplante Übertragung auch von Teilen der GbR-Beteiligung um
sechs Jahre, so liegt trotz des zeitlichen Abstands der Übertragungen ein
einheitlicher Vorgang – Übertragung eines Teils des
Mitunternehmeranteils samt dem dazugehörigen Sonderbetriebsvermögen-
vor. Daher stellt die spätere teilweise Übertragung der GbR-Anteile
eine unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
i.S. von
§ 7 Abs. 1 EStDV
in der bis zum Jahr 2000 gültigen Fassung dar.
2. Es bleibt offen, ob die
unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S.
von
§ 7 Abs. 1 EStDV
in der bis zum Jahr 2000 gültigen Fassung immer auch eine entsprechende
Übertragung des dazu gehörenden Sonderbetriebsvermögens
voraussetzt oder ob es dafür genügt, wenn das nicht
mitübertragene Sonderbetriebsvermögen weiterhin der
Mitunternehmerschaft dient und die darin enthaltenen stillen Reserven dadurch
der Besteuerung nicht verloren gehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 496 EFG 2004 S. 496 Nr. 7 KÖSDI 2004 S. 14168 Nr. 5 HAAAB-16229
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