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FG Bremen Urteil v. - 2 K 481/02 (5) EFG 2004 S. 151

Gesetze: GG Art. 106 Abs. 3GG Art. 108 Abs. 3 S. 2GG Art. 85 Abs. 3GG Art. 107 FGO§ 40 Abs. 3 BGB§ 429 Abs. 2 BGB§ 426 UStG§ 15 Abs. 1 AO 1977 § 44

Unzulässigkeit einer Klage nach Konfusion in Folge Fiskalerbschaft

Bund als Gesamtgläubiger der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer 1988 und 1989

Leitsatz

1. Eine wegen Erlangung eines Vorsteuererstattungsanspruchs eingereichte Klage wird bei der im Falle der Fiskalerbschaft des Bundes eintretenden Konfusion unzulässig.

2. Der Bund ist nach der Einbeziehung der Umsatzsteuer in den Steuerverbund nicht mehr nur Teilgläubiger, sondern gemeinsam mit den Ländern Gesamtgläubiger der Umsatzsteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 151
EFG 2004 S. 151 Nr. 2
ZAAAB-16223

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FG Bremen, Urteil v. 01.10.2003 - 2 K 481/02 (5)

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