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BFH 17.09.2003 I R 12/02, IWB 3/2004 S. 819

Abgabenordnung | Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt

(1) Eine Verkaufsstelle (§ 12 Satz 2 Nr. 6 AO 1977) ist nur dann eine Betriebsstätte, wenn sie eine i. S. des § 12 Satz 1 AO 1977 feste Geschäftseinrichtung oder Anlage ist. (2) Ein Verkaufsstand, den ein Unternehmen einmal im Jahr vier Wochen lang auf einem Weihnachtsmarkt unterhält, begründet keine Betriebsstätte (). • Hinweis: Im Streitfall ging es um die Frage, ob Gewerbesteuermessbeträge einer GmbH, die in den Streitjahren einen Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt der Stadt H unterhielt, nach § 28 Abs. 1 GewStG zu zerlegen seien. Geklagt hatte die Finanzbehörde der Stadt H, um Zerlegungsanteile zu erhalten. Gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG ist der Gewerbesteuermessbetrag zu zerlegen, wenn im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten wurden. § 12 Satz 1 AO definiert die Bet...BStBl II 2001, S. 734

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