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Steuerberatung | Aufdeckung stiller Reserven durch Betriebsaufgabe infolge Falschberatung
Empfiehlt der Steuerberater dem Mandanten pflichtwidrig die Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt diese zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallende Einkommensteuer einen zu erstattenden Schaden dar (). Im vorliegenden Fall hatte der Berater fälschlich einen Aufgabeverlust statt des tatsächlich gegebenen Gewinns errechnet.