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Steuerberatung | Beachtung von Formvorschriften bei der Beantragung einer Investitionszulage
Ohne ausdrücklichen zusätzlichen Auftrag ist ein Steuerberater, dem allgemein die Betreuung und Beratung in den Bereichen des Steuerrechts, der Monats- und Jahresabschlüsse und der Buchführung für einen Betrieb übertragen ist, nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Formvorschriften bei der Beantragung einer Investitionszulage eingehalten wurden. Ein Steuerberater muss ungefragt auf Fehler hinweisen, die zu wirtschaftlichen Nachteilen führen können, sofern konkrete Anhaltspunkte für solche Fehler bestehen (, VersR 2004, 75).