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Beamtenrecht | Änderung der Beihilfevorschriften
Das Bundesministerium des Innern hat die 27. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften v. im GMBl 2004 S. 227 veröffentlicht; die Änderung trat am in Kraft. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Anpassung der Beihilfevorschriften an das Gesundheitsreformgesetz. So werden z. B. die Zuzahlungsregelung bei Arzneimitteln sowie die Bestimmungen zur maximalen Belastung (2 % des jährlichen Einkommens bzw. 1 % des jährlichen Einkommens bei chronisch Kranken) übernommen.